BFSG 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Digitale Barrierefreiheit wird keine freiwillige Option mehr – mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 gilt erstmals ein verbindlicher Standard auch für viele private Unternehmen. Websites, Apps, Online-Shops und digitale Services müssen dann so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von sensorischen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Worum geht es beim BFSG?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Ziel ist eine gleichberechtigte digitale Teilhabe – über alle Nutzenden hinweg. Für Unternehmen bedeutet das: Ihre digitalen Angebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten – etwa Onlineshops, Kundenportale, Apps oder Services im elektronischen Geschäftsverkehr. Reine B2B-Angebote sind meist ausgenommen, Ausnahmen und Übergangsfristen gelten jedoch im Einzelfall – eine genaue Prüfung lohnt sich.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten – etwa Onlineshops, Kundenportale, Apps oder Services im elektronischen Geschäftsverkehr. Reine B2B-Angebote sind meist ausgenommen, Ausnahmen und Übergangsfristen gelten jedoch im Einzelfall – eine genaue Prüfung lohnt sich.

Welche Anforderungen gelten?

Die Mindestanforderung ist die Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Das heißt: z. B. ausreichender Farbkontrast, Tastaturnavigation, Alternativtexte bei Bildern, verständliche Strukturen. Updates, Apps oder neue Digitalangebote müssen ab dem Stichtag barrierefrei sein – bestehende Angebote haben ggf. Übergangsfristen.

 

Konsequenzen bei Nicht-Beachtung

Wer sich nicht rechtzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereitet, riskiert nicht nur Sanktionen – etwa Bußgelder –, sondern auch Imageschäden und den Verlust von Kund*innen mit besonderen Anforderungen. Frühzeitige Planung und Umsetzung schaffen hingegen Wettbewerbsvorteile: größere Reichweite, bessere Nutzererfahrung und positive Markenwirkung.

So gehen Sie vor – mit DigitalXperts

Bestandsaufnahme: Wo stehen Ihre digitalen Kanäle? Welche sind vom BFSG betroffen?

Strategie & Roadmap: Gemeinsam definieren wir Ziele, Prioritäten und Maßnahmen.

Umsetzung: Wir adaptieren Design, Technik und Inhalte – barrierefrei, nutzerorientiert und zukunftssicher.

Testing & Monitoring: Automatisierte & manuelle Prüfungen sichern Qualität.

Kontinuierliche Optimierung: Barrierefreiheit ist ein Prozess – wir unterstützen langfristig.

Fazit

Das BFSG markiert den nächsten großen Schritt zur inklusiven digitalen Welt – und für Sie die Gelegenheit, Ihre Plattformen zukunfts- und nutzerorientiert auszurichten. Mit DigitalXperts an Ihrer Seite meistern Sie diese Herausforderung effizient, rechtssicher und mit nachhaltigem Mehrwert.

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